Ein Ehepaar bezog Sozialleistungen trotz hoher Einkünfte. Beide wurden jetzt durch das Amtsgericht Ludwigshafen wegen Betruges zu je 5Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Außerdem erhielt der Ehemann eine Geldauflage von 1.000,– € und die Ehefrau wurde zur Leistung von 100 Sozialstunden verpflichtet.
Ein 46-jähriger Ludwigshafener und seine Ehefrau bezogen im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft mit Unterbrechungen seit 2005 Arbeitslosengeld 2 sowie Mietzuschüsse vom Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen.
Insgesamt erklärte das Ehepaar in mindestens drei Anträgen beim Jobcenter, dass sie keinerlei Einkünfte aus einer Tätigkeit erzielen würden. Tatsächlich ergaben jedoch die Ermittlungen des Hauptzollamtes Karlsruhe, Standort Ludwigshafen, dass der Ehemann im Zeitraum von Januar 2006 bis Januar 2011 als Handelsvertreter Einkünfte von insgesamt über 153.000,– € erzielt hatte.
Das Paar war angesichts der verschwiegenen Einkünfte nicht bedürftig, die Sozialleistungen wurden demnach zu Unrecht gewährt. Durch das Verschweigen der Tätigkeit und den daraus erzielten Einkünfte, entstand dem Jobcenter ein Schaden von fast 31.000,– €.