Anmeldungen der „Kann-Kinder“ an Grundschulen

Das Schulverwaltungsamt weist daraufhin, dass die Anmeldungen der „Kann-Kinder“ (Kinder die ab September 2014 das 6. Lebensjahr vollenden) für das Schuljahr 2014/2015 in der zweiten Februarhälfte erfolgen.

Die Anmeldung findet in der Grundschule statt, in dessen Schulbezirk das Kind seinen Wohnsitz hat. Die Eltern sollten die Anmeldung zusammen mit Ihrem Kind vornehmen. Die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch sind mitzubringen, falls ein Kindergarten besucht wird, die Bescheinigung über den Kindergartenbesuch.

Weitere Auskünfte erteilen die jeweilige Grundschule sowie das Schulverwaltungsamt unter der Tel.Nr. 06331/1489014.