Bei sinkenden Temperaturen sollten Immobilieneigentümer darauf achten, Wasserzähler und -leitungen in Gebäuden, Garagen oder Schächten vor Frostschäden zu schützen.
Bei Kälte sollten Türen und Fenster der Räume, in denen sich die Wasserzähler befinden, geschlossen bleiben. Das ist vor allem bei zugigen und kalten Kellern wichtig. Zusätzliche Sicherheit, insbesondere für Zähler in Außenschächten, können trockene Dämmstoffe bringen, mit denen die Zähler und die Wasserhausanschlussleitung umwickelt und so abgedichtet werden; der Absperrhahn sollte dabei weiter zugänglich bleiben. Als Dämmstoffe können u.a. Schaumstoffe, Glas- und Holzwolle oder Luftpolsterfolie, die sonst zum Verpacken dient, genutzt werden.
Besondere Aufmerksamkeit benötigen Wasserzähler in leer stehenden Gebäuden, die im Winter unbeheizt bleiben, zum Beispiel Garten- und Wochenendhäuser. Das Wasser, das noch in den Leitungen steht, kann schnell einfrieren und zu einer Frostsprengung führen. Nicht selten wird so ein Schaden erst entdeckt, wenn die Temperaturen milder werden, das Eis schmilzt und das Wasser wieder fließt. Damit die Leitungen sicher sind, sollten die Räume eine Temperatur von mindestens acht Grad Celsius haben. Noch besser ist es, die Leitungen der Anlagen vor dem ersten Frost außer Betrieb zu nehmen und komplett zu leeren. Experten raten, den Absperrhahn zu schließen, aber den Wasserhahn über die kalte Jahreszeit geöffnet zu lassen. Durch das geöffnete Ventil des Wasserhahns kann die restliche Flüssigkeit aus den Leitungen entweichen.
Wenn eine Leitung oder der Wasserzähler eingefroren sind, sollte eine Installationsfirma für Sanitär und Heizung hinzugezogen werden, damit sie die Wasseranlagen fachgerecht auftaut. So können größere Schäden vermieden werden. Ist doch ein Zähler wegen Frostschäden auszutauschen, müssen die Immobilieneigentümer die Kosten dafür tragen.