Wie wir bereits vermutet hatten, entwickelt sich der Redtube-Skandal langsam aber sicher zu einem geplanten und von langer Hand vorbereiteten Betrug. Ziel einzig und allein war die massenhafte Abmahnung von angeblichen Nutzern um grosse Geldbeträge zu generieren. Allerdings haben die Drahtzieher ein paar grundlegende Fehler gemacht und sich im Filesharing bzw. Filestreaming technisch verhaspelt.
Inzwischen zweifelt der Berliner Abmahnspezialist IT-Anwalt Johannes von Rüden längst an der Rechtmässigkeit der Abmahnungen. So besitzt die dubiose Schweizer Firma „The Archive AG“ wahrscheinlich nicht einmal die Urheberrechte an den besagten Filmen.
Die Behauptung des Anwaltes Daniel Sebastian, der im Auftrag von „The Archive AG“ die Abmahnungen ins Rollen brachte dass der Rechteinhaber eine spanische Firma sei, wird immer unwahrscheinlicher. Vielmehr besitzt wohl die amerikanische Firma "Combat Zone" die Rechte an den Filmen. Inwieweit nun gültige Verwertungsrechte übertragen wurden, konnte bisher noch nicht geklärt werden. Hierzu wurden keine Unterlagen vorgelegt.
Offenbar hatte die "The Archive AG" lediglich das Recht die Filme ins Netz zu stellen und selbständige Abmahnungen durchzuführen. Deswegen wäre es denkbar, dass die Schweizer Firma die Filme selbst in Netzwerke einstellt um dann im gleichen Atemzug alle Nutzer abzumahnen. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, dann handelt es sich um einen geplanten Betrug im großen Stil.
Die einstweilige Verfügung ist noch nicht gültig
Die einstweilige Verfügung des Landgerichtes in Hamburg ist aktuell erst gültig wenn sie im Briefkasten der „The Archive AG“ in Bassersdorf in der Schweiz angekommen ist.
Die Drohung der Abmahner
Die Drohung dies sei nur ein Testballon und dass viele weitere Abmahnungen folgen würden, darf inzwischen zumindest bezweifelt werden. Bei so vielen Ungereimtheiten bewegen sich die Anwälte auf dünnem Eis.
In Sachen Redtube wird wohl vorerst keine weitere Abmahnung im Briefkasten eines Nutzers landen.