Die Struktur des künftigen Ausländerrates/Migrationsrates der Stadt Heidelberg (AMR) soll künftig so gestaltet sein, dass eine bessere Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte gewährleistet ist und eine höhere Wahlbeteiligung erzielt wird. Als bestmögliche Legitimierungsform für den AMR wird 2014 an der Urwahl festgehalten, aber die Struktur des Gremiums und die Wahlmodalitäten werden angepasst. Die entsprechenden Satzungsänderungen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 19. Dezember 2013, beschlossen.
Der AMR vertritt die Interessen der Zuwanderer und bringt diese in die politischen Entscheidungsprozesse ein. An das Urwahl-Modell ist die Erwartung geknüpft, dass die Motivation, sich an Wahlen zu beteiligen, groß ist. Denn die meisten Ausländerinnen und Ausländer haben nicht das kommunale Wahlrecht. Nach der Wahl 2014 soll dann geprüft werden, ob ab der nächsten Amtsperiode der AMR durch einen beschließenden gemeinderätlichen Ausschuss ersetzt werden soll.
Künftige Struktur des AMR
Die Zusammensetzung des AMR soll sich stärker als bisher am Anteil und der Anzahl der ausländischen Bevölkerung in Heidelberg orientieren. So werden künftig auch Flüchtlinge und ausländische Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen in dem Gremium vertreten sein.
20 stimmberechtigte Personen:
- 14 davon gewählt:
- 6 davon benannt:
- 2 Vertreter-/innen der ausländischen Studierenden (vorgeschlagen durch das Auslandsreferat des Allgemeinen Studierendenausschusses – AStA)
- 2 Vertreter/-innen ausländischer Wissenschaftler/-innen (vorgeschlagen durch die Universität)
- 2 Flüchtlinge (vorgeschlagen durch den Asylarbeitskreis e. V.)
7 nicht stimmberechtigte Personen:
- 5 Stadträtinnen/Stadträte
- der Oberbürgermeister (im Vertretungsfall der Bürgermeister für Integration, Chancengleichheit und Bürgerdienste)
- die Leiterin des Interkulturellen Zentrums in Gründung
Weitere Änderungen
quotierte Listenwahl: Es findet künftig eine quotierte Listenwahl statt. Damit wird die gewünschte stärkere Berücksichtigung der unterschiedlichen ausländischen Bevölkerungsgruppen gewährleistet und vermieden, dass sich Listen zur Wahl stellen, auf denen nur eine Nationalität oder eine Ethnie vertreten ist. Daher müssen auf jeder Liste jeweils mindestens zwei EU-Ausländer/innen sonstige Europäer/-innen (Europa“ ist so definiert, dass insbesondere auch die Länder dazuzählen, deren Fläche nur teilweise auf europäischem Gebiet liegt (zum Beispiel Russland und Türkei). und sonstige Ausländer/-innen kandidieren.
Zusätzliches Briefwahllokal
Als zusätzliches Briefwahllokal neben dem Bürgeramt samt Außenstellen soll das „Interkulturelle Zentrum in Gründung“ im Landfriedkomplex dienen. Dort sollen zudem vor der Wahl Informationsveranstaltungen in verschiedenen Sprachen stattfinden.
Niedrige Beteiligung an den vergangenen AMR-Wahlen
Hintergrund der Diskussion um die Struktur des AMR ist die in den vergangenen Jahren trotz engagierter Öffentlichkeitsarbeit drastisch zurückgegangene Wahlbeteiligung. Diese lag bei der letzten Wahl im Juni 2009 bei 5,9 Prozent. Wahlberechtigt waren 2009 insgesamt 11.284 Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger; 671 hatten ihre Stimme abgegeben.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hatten sich Mitglieder des AMR, des Gemeinderates, der Migrantenselbstorganisationen, der ausländischen Studierendenvereinigungen sowie Fachleute aus dem Integrationsbereich und interessierte Bürgerinnen und Bürgern in diesem Jahr beim „Partizipationsforum“ in drei Workshops und einer Feedback-Veranstaltung engagiert und Lösungen erarbeitet. Ausführliche Informationen dazu gibt es im Internet unter www.heidelberg.de/integration