„Nach rund zwei Jahren intensiver Projektarbeit wird die Landespolizei Baden-Württemberg ab dem neuen Jahr in einer zukunftsfähigen Organisationsstruktur arbeiten.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall in Stuttgart. Mit dieser Reform würden vergleichbar starke, schlagkräftige Polizeidienststellen geschaffen, die landesweit gleiche Standards gewährleisteten.
Um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die Beweissicherung zu verbessern, würden künftig flächendeckend spezialisierte Einheiten eingesetzt – sei es für die Bearbeitung kriminalpolizeilicher Delikte oder für die Aufnahme schwerer Verkehrsunfälle. Ein wesentlicher Fortschritt sei auch die Einrichtung von hochmodernen Führungs- und Lagezentren, die nun bei allen regionalen Polizeipräsidien rund um die Uhr besetzt seien und Einsatzlagen zentral steuern könnten. Die technische Aufrüstung erfolge sukzessive und solle bis Mitte 2014 abgeschlossen sein.
„Von Anfang an war klar, dass die Bürgerinnen und Bürger von der Neustrukturierung profitieren sollen. Dieses Ziel werden wir erreichen“, unterstrich Gall. Die Polizeireviere mit ihren Polizeiposten, die tagtäglich unmittelbaren Kontakt zur Bevölkerung hätten, seien von der Strukturreform nicht betroffen. Gleichwohl würden alle 146 Reviere im Land durch die Reform mit zwei zusätzlichen Personalstellen verstärkt. Auch die Einheiten der Kriminalpolizei, die bei allen regionalen Polizeipräsidien ab Januar 2014 über einen Kriminaldauerdienst verfügten, könnten personell spürbar aufgestockt werden. Durch die jungen Polizeibeamtinnen und -beamten, die zum 1. März ihre Ausbildung für den mittleren, beziehungsweise zum 1. April ihr Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst beenden, erfolge nochmals eine Verstärkung der Dienststellen vor Ort. „Die polizeiliche Basis ist durch die neue Organisationsstruktur flächendeckend gestärkt worden. Der Dienst am Bürger ist und bleibt die Richtschnur“, betonte der Innenminister.
Die sozialverträgliche Umsetzung der Polizeireform sei ein weiteres Kernziel. So seien mit dem Interessenbekundungsverfahren stets dienstliche Erfordernisse mit den persönlichen Belangen der Beschäftigten abgeglichen worden. „Am Verfahren konnten alle Beschäftigten der Polizei teilnehmen, auch diejenigen, die von der Reform gar nicht unmittelbar betroffen sind, beispielsweise Angehörige der Polizeireviere und Posten, also ca. 30.000“, sagte der Innenminister. Beteiligt hätten sich etwa 16.650 Beschäftigte und da Mehrfachnennungen möglich gewesen seien, habe das rund 32.000 Datensätze zur Bearbeitung ergeben.
Von rund 5.230 Teilnehmern am Interessenbekundungsverfahren, die nicht unmittelbar von der Reform betroffen seien, fänden 73 Prozent eine wunschgemäße Verwendung. Circa 3.320 Beschäftigte würden zum 1. Januar 2014 ihren Dienstort wechseln, davon etwa 2.500 wunschgemäß. „Stand heute konnte für circa 80 Prozent der Beschäftigten eine neue wunschgemäße Verwendung gefunden werden“, sagte Innenminister Gall.
In rund 50 Einzelfällen, in denen bislang noch keine akzeptable Lösung gefunden werden konnte, würden in Abstimmung mit den Personalvertretungen noch Alternativen ausgelotet. Auch würden verschiedene Möglichkeiten eröffnet, um durch die Reform entstandene Belastungen zu kompensieren – beispielsweise durch finanzielle Entschädigungen für reformbedingt höhere Fahrtkosten oder für Umzüge.
Mit Umsetzung der Strukturreform beginne bei der Polizei Baden-Württemberg eine neue Zeitrechnung. Es gebe aber auch in den nächsten Monaten noch einige Aufgaben zu bewältigen, um die Polizeireform endgültig abschließen zu können. Dies betreffe die von der Polizei genutzten Liegenschaften, die vielfältige Planungs- und Finanzierungsschritte erforderten, aber auch die technische Umstellung in den Führungs- und Lagezentren und die polizeiinterne Datenverarbeitung. Hier seien geeignete Stufenkonzepte entwickelt worden. „Auch diesen Abschnitt werden wir professionell fortführen und in den bevorstehenden Monaten realisieren“, erklärte der Innenminister.
Polizeistrukturreform
Ab Januar 2014 wird die Aufbauorganisation der Polizei Baden-Württemberg von bislang 37 Kreisdienststellen in zwölf regionale Polizeipräsidien übergehen, die unmittelbar dem Innenministerium nachgeordnet sind. Ergänzt und unterstützt werden die zwölf regionalen Polizeipräsidien durch drei Spezialpräsidien: dem Polizeipräsidium Einsatz mit landesweiter Zuständigkeit für die Koordination von Einsatzkräften sowie für Spezialeinheiten, Polizeihubschrauberstaffel und Wasserschutzpolizei, der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg mit Verantwortung für die Aus- und Fortbildung sowie der Personalgewinnung und das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei, welches die Aufgaben für die Entwicklung, Koordination und Beschaffung polizeilicher Führungs- und Einsatzmittel sowie der Kommunikationstechnik bündelt. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg bleibt zentraler Ansprechpartner für die Bekämpfung von schwerer und herausragender Kriminalität. Die Aufgaben der bisher bei den Regierungspräsidien angesiedelten und im Zuge der Reform aufgelösten Landespolizeidirektionen gehen auf die neuen Dienststellen sowie das Landespolizeipräsidium im Innenministerium über.