Ausgelöst durch die Medienberichte prüft die Kölner Staatsanwaltschaft derzeitig die undurchsichtigen Vorgänge beim Antrag auf Herausgabe der Nutzerdaten im Zusammenhang mit dem Streamingportal Redtube. Die Abmahnanwälte hätten in ihrem Antrag verschleierte Angaben gemacht und somit das Landgericht getäuscht.
Der Verdacht worum es geht
Haben die Anwälte bewusst falsche Angaben gegenüber dem Kölner Landgericht gemacht. Weil sie wussten, dass ihr Antrag ansonsten abgelehnt worden wäre? Im Antrag war jedenfalls kein Wort von einem Streamingportal zu lesen. So gingen die Kölner Richter wohl eher von einem illegalen Downloadportal aus. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft könnte nun die Anwälte in Bedrängnis bringen.
Erklärungsnot
Spezialisten aus ganz Deutschland bezweifeln, dass die Beschaffung der IP-Adressen mit legalen Mitteln möglich war. Hier haben die Anwälte weil erfolgsgewohnt vielleicht doch aufs falsche Pferd gesetzt. In jedem Fall wird es spannend werden, sollten die Abmahner dem Gericht beweisen müssen wie mit der angegeben Software IP-Adressen eines Streamingportals abgegriffen wurden.
Alles letztlich nachprüfbar
Die Wege und die technischen Abläufe im Netz sind nachvollziehbar. Betroffene sollen aus diesem Grund nicht zahlen und keine Erklärung unterschreiben. Der Anwalt, Johannes von Rüden, der über 600 Abgemahnte bereits vertritt ist zuversichtlich.
War es nun der Weg über Trafficholder und was resultiert daraus?
Nehmen wir mal an, die IP-Adressen wären tatsächlich auf diesem Weg beschafft worden. IT-Experten sehen gerade wegen der hohen Anzahl an Betroffenen keine andere Möglichkeit. Dann stellt sich die Situation so dar:
- Die Betroffenen wurden ohne Ihr eigenes Mitwirken über die seltsamen Domains zu Redtube umgeleitet
- Damit haben die Hintermänner trotzdem keinen Beweis dafür, dass der Betroffene letztlich einen Film angeschaut hat. Denn wenn der Umgeleitete auf Redtube ankommt, ist er nicht mehr im Zugriffsbereich Derjenigen, die ihn dorthin geschickt haben. Also sind auf diesem Wege die IP-Adressen auch nicht mehr legal zu erhalten.
- Damit besteht der Verdacht, dass grossflächig auf Redtube umgeleitet wurde, bei dem seltsamen Domains die IP-Adresse über den Server ausgelesen wurde (Serverlog) und damit dann der Vorgang erledigt war. Was der Umgeleitete letztlich auf Redtube gemacht hat, lässt sich mit legalen Mitteln ohne Zugriff auf den Redtube-Server zu haben, nicht ermitteln.
- Daraus resultiert der Verdacht, dass es sich um Computerbetrug im ganz großen Stil handelt. Die IP-Adressenbeschaffung sollte damit längst für Staatsanwälte interessant sein.
Die Fragen worum es geht
- Wie kann die benannte Software Tausende von IP-Adressen eines Streamingprotals abgreifen?
- Warum wurden zwei Tage vor Beginn der Ermittlungen zwei seltsame Domains, movfile.net und retdube.net, anonym registriert?
- Warum finden Abgemahnte in ihrem Browser-Cache Hinweise auf trafficholder?
- Warum finden sich bei Abgemahnten Hinweise auf spezielle Transfers via Skript auf die seltsamen Domains?
- Qui Bono? Für Wem zum Vorteil?
Wir wir bereits ausführlich berichteten steht für Experten längst fest, dass die IP-Adressen-Sammlung nur mit kriminellen Mitteln hatte erfolgen können. Es geht mutmaßlich um Computerbetrug in einem erheblichen Ausmaß zum Schaden von wahrscheinlich 10.000en von Betroffenen.
Die Abmahnwelle sollte bis zur Klärung der IP-Adressen-Beschaffung sofort gestoppt werden
Es bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwälte weiter ermitteln werden und die Hintermänner einer der vermutlich grössten Abzock-Aktionen in der jungen Geschichte des deutsches Netzes aufklären.
Der Gesetzgeber muss sich ebenfalls fragen lassen, wann dem Treiben von Abmahnanwälten die dies im grossen Stil tun, endlich ein Riegel vorgeschoben wird. Zumindest so, dass sich das grossflächige Abmahnen nicht mehr finanziell lohnt.