Die geplante Reform des Ärztlichen Notfalldienstes in Baden-Württemberg zum 01.01.2014 war Gegenstand der jüngsten Sitzung des Kreistages am 5. Dezember.
Die Fraktionen wandten sich an den Landrat, nachdem die Konkretisierung dieser Planungen sowohl den niedergelassenen Ärzten als auch den Städten und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe kurzfristig bekannt geworden waren und jeweils für erhebliche Irritationen gesorgt hatten. Die Fraktionen des Kreistags sorgten sich, ob mit dem Konzept der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) das bisherige Niveau der Ärztlichen Notfallversorgung im Landkreis Karlsruhe erhalten werden kann und unterstützen einen konkreten Planungsvorschlag der Ärzteschaft, der der KVBW bereits vorliegt. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel wandte sich jetzt in einem Brief an den stellv. Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Dr. Johannes Fechner, der gleichzeitig auch den Mitgliedern der Notfalldienstkommission zur Kenntnis gegeben wurde. In seinem Schreiben machte er deutlich, dass sich die Reform des Ärztlichen Notfalldienstes nicht nur an dem Ziel der Einsparung von finanziellen und zeitlichen Ressourcen orientieren darf, sondern die dauerhafte Versorgung der Bevölkerung mit ärztlichen Leistungen außerhalb der Praxissprechzeiten im Vordergrund stehen muss. Insofern habe man kein Verständnis, dass gerade in der wichtigen Konkretisierungsphase kaum eine transparente Kommunikation stattgefunden hat.
Noch bei der letzten Kreisversammlung des Gemeindetags im Landkreis Karlsruhe am 13. November äußerte ein Vertreter der KVBW, dass bei der Reform des Ärztlichen Notfalldienstes im Landkreis Karlsruhe keine wesentlichen Änderungen zu erwarten seien. Umso weniger seien die nun vorgelegten konkreten Planungen zu verstehen, die noch dazu sehr kurzfristig zum 01.01.2014 umgesetzt werden sollen. Der Landrat bat daher dringend, die Sorgen der niedergelassenen Ärzte und der Gemeinden im Landkreis Karlsruhe bei der weiteren Umsetzung der Reform zu berücksichtigen und – sollte dies nötig sein – den Zeitpunkt der Umsetzung der Reform so lange zu verschieben, bis ein angemessenes und allgemein akzeptiertes Konzept erarbeitet ist.