Rheinland-Pfalz schiebt auch in diesem Winter keine Menschen ab, wenn dies für sie eine humanitäre Härte bedeuten würde. Minderheitenangehörige aus Serbien, Mazedonien, Kosovo, Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Albanien werden in dieser Zeit grundsätzlich nicht zurückgeführt.
Ihre wirtschaftliche und soziale Lage in den Herkunftsländern lässt dies aus Sicht von Integrationsministerin Irene Alt nicht zu.
Sie hatte sich im April dieses Jahres vor Ort selbst einen Eindruck verschaffen können, der diese Einschätzung erhärtet. Sie begrüßt, dass Schleswig-Holstein, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern auch diesen Weg gehen.
Gleichzeitig gilt der Wintererlass vom Dezember 2012 fort. Diese Regelung ermöglicht, im Einzelfall Menschen auch dann vor Abschiebungen im Winter zu schützen, wenn sie aus anderen Herkunftsländern kommen oder wenn es sich nicht um Minderheitsangehörige handelt. Wie im vergangenen Jahr soll jeder Einzelfall geprüft werden, um winterbedingte humanitäre Härten generell zu verhindern.
„Für mich stehen die Menschen im Mittelpunkt. Mit unseren Erlassen schützen wir schutzbedürftige Menschen vor winterbedingten Härten – egal, ob sie aus den Balkanstaaten kommen, aus dem Kaukasus oder dem fernen Osten, wo die Winter ebenfalls sehr streng sind. Rheinland-Pfalz steht für eine humanitäre Flüchtlingspolitik“, erklärt Integrationsministerin Irene Alt.