Die Stadt Heilbronn will künftig Einfluss auf die Investitionen im Stromnetz in Heilbronn nehmen. Dazu soll die Tochtergesellschaft Heilbronner Versorgungs GmbH gemeinsam mit dem örtlichen Stromversorger ZEAG eine Stromnetzgesellschaft gründen. Der Gemeinderat entscheidet am Donnerstag, 12. Dezember 2013, darüber, ob die Stadt im Rahmen eines solchen Modells mit dieser Stromnetzgesellschaft einen neuen Konzessionsvertrag schließt (Kooperationsmodell).
Hintergrund ist der 1993 zwischen der Stadt Heilbronn und der ZEAG Energie AG geschlossene Stromkonzessionsvertrag, der am 20. Dezember 2013 ausläuft. Die Konzession erlaubt es dem Energieversorgungsunternehmen, in öffentlichen Flächen Leitungen zu verlegen; für das Leitungsrecht erhält die Kommune die Konzessionsabgabe, bei der Stadt Heilbronn sind es jährlich zirka fünf Millionen Euro.
Netzsicherheit und effiziente Versorgung
„Diese Kooperationslösung bringt uns Vorteile bei der Netzsicherheit und Sicherstellung einer effizienten Versorgung“, betont Oberbürgermeister Helmut Himmelsbach. Insgesamt gesehen berücksichtige der Entwurf des neuen Konzessionsvertrags die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Stadt und ihrer Einwohner. Er regle in ausgewogenem Maße die Belange der Stadt im Verkehrs- und Versorgungsbereich und wahre die notwendigen Einflussrechte der Stadt bei entsprechenden Baumaßnahmen. Für die gesamte zwanzigjährige Vertragslaufzeit werde der Stadt die höchstzulässige Konzessionsabgabe gezahlt sowie der höchstmögliche Kommunalrabatt für ihren Eigenverbrauch gewährt. Der vorgeschlagene Konzessionsvertrag enthalte alle erforderlichen Bestimmungen des Natur-, Landschafts-, Umwelt- und Denkmalschutzes sowie ein Sonderkündigungsrecht nach zehn und fünfzehn Jahren.
„Im Rahmen des Kooperationsmodells könnten zudem weitere Interessen der Stadt gestärkt werden“, führt OB Himmelsbach aus – die Stadt ist mit 74,9 Prozent Anteil an der HVG beteiligt.
So könnte durch die HVG als Mitgesellschafterin die Investitionsbereitschaft der Stromnetzgesellschaft verstärkt durchgesetzt und damit erhöht werden. Dabei gehe es beispielsweise um die flächendeckende Netzstruktur, die Bereitschaft zu Neuerschließungen oder auch den stufenweisen Ausbau zum intelligenten Netz („Smart Grid“, "Smart Meter").
Das Modell Stromnetzgesellschaft
Gesellschafter der neu zu gründenden gemeinsamen Stromnetzgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG wären zu 50,1 Prozent die HVG und zu 49,9 Prozent die ZEAG. An der Komplementär-GmbH – diese übernimmt die Geschäftsführung der Gesellschaft – wären die ZEAG mit der einfachen Mehrheit von 50,1 Prozent und die HVG zu 49.9 Prozent beteiligt.