Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz warnt vor gefälschten Kostenrechnungen: In jüngerer Vergangenheit wurden gefälschte Kostenrechnungen versandt, in denen auf tatsächliche Gerichtsverfahren (insbesondere Restschuldbefreiungsverfahren und Vereinsregisterverfahren) Bezug genommen wurde.
Die angegebene internationale Kontonummer IBAN des Zahlungsempfängers lässt auf eine bulgarische Bankverbindung schließen. Auch in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sind bereits gefälschte Kostenrechnungen aufgetaucht.
Die auf Kostenrechnungen der Justiz angegebene IBAN-Nummer sollte sorgfältig kontrolliert werden. Beginnt sie nicht mit DE als Kennzeichnung für eine inländische Bankverbindung, kann das ein Hinweis auf eine Fälschung sein. Im Zweifel empfiehlt sich eine Nachfrage bei der auf der Rechnung angegebenen, ausstellenden Behörde.