Ein Betreuungsangebot für Menschen mit Demenz und gleichzeitig die Möglichkeit für pflegende Angehörige, wieder Zeit für sich zu gewinnen: das bietet das Café Malta. Die Malteser in Speyer unterhalten bereits ein solches Demenzcafé in den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Hedwig, in dem sich qualifizierte Demenzbegleiterinnen um Betroffene kümmern.
Erweitert wird dieser Service nun durch einen zweiten Treffpunkt gleicher Art: Ab Dienstag, 3. Dezember, von 10 bis 14 Uhr, öffnet ein weiteres Café Malta im Mehrgenerationenhaus im Weißdornweg 3 seine Türen. Künftig wird die Betreuung dementiell veränderter Menschen dort jeden Dienstag stattfinden. Es wird ein Mittagessen angeboten, das vom Malteser Menüservice geliefert wird.
Wieder ein bisschen Zeit für sich – für pflegende Angehörige ist das sehr wichtig, da sie sonst häufig an der Überlastung der Pflegearbeit erkranken. So können sie sich für ein paar Stunden ein wenig Entlastung schaffen, wieder Kraft tanken und Erledigungen machen.
Die Malteser haben bereits Erfahrung mit der Betreuung von dementiell veränderten Menschen. Neben Speyer besteht auch in Homburg, St. Ingbert und Hatzenbühl das Angebot eines Demenzcafés unter der Woche. Ihre Angehörigen können die Familien bei den Maltesern in guten Händen wissen: Die Demenzbegleiterinnen und -begleiter sind geschult und treffen sich regelmäßig zum Austausch. Bei jedem Treffen stehen Angebote zu den Themen Bewegung, Kommunikation, Musik und Kreativität auf dem Plan. Trotz des abwechslungsreichen Angebotes hat das Programm eine festgelegte Struktur, um den Besuchern die Orientierung im Angebot zu erleichtern. Die Demenzbegleiterinnen und -begleiter der Malteser achten auf vorhandene Ressourcen der Besucher und helfen mit ihrem Angebot, diese zu erhalten oder gar zu stärken.
Seniorenberaterin Bianca Knerr-Müller von den Maltesern lädt alle Interessierten ein, sich über das neue Angebot zu informieren.
Anmeldungen an
Bianca Knerr-Müller vom Malteser Hilfsdienst unter 06232 6778 20 oder unter bianca.knerr-mueller@malteser.org.
Die Betreuung erfolgt auf Grundlage des § 45b SGB XI (Soziale Pflegeversicherung). Die Kosten können bei den Pflegekassen geltend gemacht werden.