Auskunft über die Rechtsvorschriften für barrierefreies und universales Bauen gibt die Broschüre ,,Universales – Barrierefreies Bauen‘‘, die das Hessische Wirtschaftsministerium neu aufgelegt hat.
,,Universales Bauen gewinnt angesichts der Veränderungen der Bevölkerungsstruktur und unserer Umwelt immer mehr an Bedeutung‘‘, erläuterte Wirtschaftsminister Florian Rentsch. ,,Langfristige Investitionen wie Häuser, Plätze und Infrastruktur müssen so geplant sein, dass sie auch durch den raschen Wandel der Ansprüche nicht von der Zeit entwertet werden.‘‘
Universales Bauen strebt danach, für jetzige wie für spätere Nutzungen optimale Voraussetzungen zu bieten. Büro- und Geschäftshäuser müssen ohne großen Aufwand Änderungen der Gebäudestruktur, des Grundrisses und der technischen Einrichtungen ermöglichen. Wohngebäude müssen so konzipiert sein, dass sie für Jung und Alt, für Familien mit und ohne Kinder und für Wohnformen wie Studenten- oder Seniorenwohngemeinschaften, geeignet sind.
,,Universales und Barrierefreies Bauen ist eine interdisziplinäre Aufgabe. Sie erfordert Kreativität, Kooperation und einen rechtlichen Rahmen‘‘, sagte Rentsch. Außer den Informationen zu den rechtlichen Anforderungen an das Universale und Barrierefreie Förderung, weiterführenden Informationen und Adressen.
Die Broschüre kann im Internet unter www.wirtschaft.hessen.de/Publikationen entgeltfrei bestellt oder heruntergeladen werden: Sie kann auch per E-Mail (bestellungen@hmwvl.hessen.de) oder Post (Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Kaiser-Friedrich-Ring 75, 65185 Wiesbaden) bestellt werden.