3. Verbraucherdialog „Mobile Payment“

Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff, Verbraucherzentralen-Vorstand Ulrike von der Lühe und der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Edgar Wagner haben heute in Mainz die Ergebnisse des 3. rheinland-pfälzischen Verbraucherdialogs "Mobile Payment" vorgestellt.

Auf Initiative des Verbraucherschutzministeriums hatten sich Expertinnen und Experten aus Verbraucher- und Datenschutz, Wirtschaft, Forschung und Verwaltung seit April dieses Jahres in zwei Arbeitsgruppen mit Zahlungssicherheit und Datenschutz bei mobilen Bezahlverfahren befasst.

„Ich freue mich, dass es in beiden Arbeitsgruppen gelungen ist, gemeinsam Empfehlungen zur verbrauchergerechten Gestaltung von Mobile Payment-Angeboten zu verabschieden, die von allen Mitgliedern der jeweiligen Arbeitsgruppe mitgetragen werden. Dass Verbraucher- und Anbietervertreter im Verbraucherinteresse übereinkommen, ist keineswegs selbstverständlich. Die Empfehlungen können somit wichtige verbraucherpolitische Impulse im Sinne eines präventiven Verbraucher- und Datenschutzes geben, damit kontaktlose Bezahlverfahren verbraucher- und datenschutzfreundlich auf dem deutschen Markt eingeführt werden“, so der Minister. Gerade in den letzten Monaten gebe es zunehmend neue Bezahlmöglichkeiten im stationären Handel, vor allem per Smartphone, wobei die Verbreitung in Deutschland insgesamt noch gering sei.

„Noch steckt  Mobile Payment in den Kinderschuhen. Verbraucherinnen und Verbraucher werden die neuen Verfahren erst dann in größerem Umfang nutzen, wenn sie den Technologien vertrauen können“, ist Ulrike von der Lühe sicher. „Es war wichtig, dass wir im Dialog mit den Anbietern gemeinsam Empfehlungen für sicheres mobiles Bezahlen entwickeln konnten. Das ist ein guter Ausgangspunkt für die weitere Diskussion.“

Die Empfehlungen zur Zahlungssicherheit und zum Datenschutz richten sich an Anbieter von Mobile Payment-Verfahren und dienen insbesondere der Verbrauchersicherheit, den Verbraucherrechten sowie der Verbraucherinformation. Sie definieren Anforderungen an einen verbraucherfreundlichen Einsatz von Mobile Payment und enthalten grundlegende Kriterien u.a. zur Datenverarbeitung, Nutzerregistrierung und -authentifizierung, Zahlungsautorisierung, Transparenz und Kostenkontrolle sowie zu technisch-organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen. Die Empfehlungen sind nicht abschließend.

„Mobile Payment-Verfahren haben nur eine Zukunft, wenn die neuen Bezahlverfahren datenschutzgerecht ausgestaltet sind“, stellt der Landesdatenschutzbeauftragte Edgar Wagner fest. Der Dialog mit Anbietern habe gezeigt, dass auch die Wirtschaft ein großes Interesse daran habe, datenschutzkonforme Produkte zu entwickeln. Dazu gehöre in erster Linie, in verständlicher Form über die Datenverarbeitungsvorgänge aufzuklären, so dass sich Nutzerinnen und Nutzer von mobilen Zahlverfahren gut informiert und frei für eine Bezahlmethode entscheiden könnten, so Wagner weiter. „Die im Rahmen des Verbraucherdialogs erarbeiteten Empfehlungen legen ein besonderes Augenmerk auf die Transparenz der Verfahren. Wenn sich Anbieter daran halten, schaffen sie eine gute Grundlage dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf datenschutzgerechte Verfahren vertrauen können.“

"Ob unbewusste Datenpreisgaben, unzureichende Sicherheitsvorkehrungen oder mangelnde Verständlichkeit und Transparenz von Angeboten, es gibt unterschiedliche Risiken, die belegen, wie wichtig es ist, dass der Verbraucher- und Datenschutz bei der Entwicklung neuer mobiler Bezahlverfahren von Anfang an konsequent mitgedacht wird. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Vorteile und Risiken von Mobile Payment bewusst abwägen und sich auf ein hohes Verbraucher- und Datenschutzniveau verlassen können ", so Hartloff abschließend.

Information:

Der 3. Verbraucherdialog "Mobile Payment" ist eine Initiative des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Mitglieder des 3. Verbraucherdialogs "Mobile Payment" sind:

AG Zahlungssicherheit:

-­ Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (BITKOM)

-­ Genossenschaftsverband e. V.

-­ Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V., Landesgruppe Südwest (VDV)

-­ Verband für Automatische Identifikation, Datenerfassung und Mobile Datenkommunikation (AIM)

-­ Deutsche Telekom AG

-­ Visa Europe

-­ Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

-­ Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz

-­ Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz

-­ Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz

-­ Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

-­ Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz

-­ MedienkompetenzNetzwerk Mainz-Rheinhessen

AG Datenschutz:

-­ Bundesverband deutscher Banken e. V. (BdB)

-­ Verband für Automatische Identifikation, Datenerfassung und Mobile Datenkommunikation (AIM)

-­ DB Mobility Logistics AG

-­ MasterCard Europe SPRL

-­ Real, – SB-Warenhaus GmbH

-­ Vodafone GmbH

-­ Center for Near Field Communication (CNM), Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover

-­ Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Hintergrundinformationen zu Mobile Payment:

Mobile Payment ist eine Form des Bezahlens, die in verschiedenen Formen ausgestaltet ist und in unterschiedlichsten Bereichen zum Einsatz kommt. Soweit der Bezahlvorgang kontaktlos erfolgt und hierfür Smartphones eingesetzt werden, ist die Verbreitung in Deutschland noch gering. Die Zahl der Angebote hingegen nimmt stetig zu. Mobile Payment wird das Potential zugesprochen, die Art des Bezahlens erheblich zu verändern.

Anders als bei herkömmlichen Zahlungskarten mit Chip oder Magnetstreifen wird beim Mobile Payment die Bezahlung in elektronischer Form und vor allem kontaktlos bewirkt. Hierbei wird technologisch auf NFC (Near Field Communication), QR (Quick Response)-Code und andere Technologien gesetzt.

Mobile Payment-Verfahren können im stationären Handel und/oder im Internet (E- /M-Commerce) eingesetzt werden.

Immer mehr Verbreitung finden sogenannte Wallets ("digitale Geldbörsen"), bei denen weitere Funktionen und Dienstleistungen integriert sind (z.B. Couponing, Ticketing, Authentifikation). Beim Einsatz von Mobile Wallets ist zu beachten, dass Wallets grundsätzlich keine Zahlungsdienste sind, sondern Plattformen, auf denen Zahlungsdienste prozessiert werden.