Bezahlbarer Mietwohnraum im Landkreis Südliche Weinstraße

Finanzierungsmöglichkeit

In den vergangenen Jahren haben sich in den prosperierenden Regionen von Rheinland-Pfalz die Mietwohnungsmärkte vor allem im niedrig- und mittelpreisigen Mehrfamilienhausbereich erkennbar angespannt: Dort, wo die Wohnungsmieten ohnehin schon hoch sind, ist zu befürchten, dass sie weiter kräftig ansteigen. Für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen ist es schwieriger geworden, bezahlbaren Wohnraum zu finden, auch weil die Zahl der Wohnungen mit Miet- und Belegungsbindungen gesunken ist.

Dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum

Um die Bereitstellung dringend benötigter Mietwohnungen zu forcieren, bietet die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) seit 1. Juli die mit dem rheinland-pfälzischen Finanzministerium neu entwickelten ISB-Darlehen Mietwohnungen an. Je nachdem, ob es sich um Wohnungen für Haushalte über der Einkommensgrenze oder Haushalte mit niedrigen Einkommen handelt, liegt der Grundbetrag des Darlehens im Landkreis Südliche Weinstraße bei 610,00 Euro bzw. bei 880,00 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Die Anfangsmieten betragen 4,60 Euro bzw. 4,35 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Langfristige Planungssicherheit bieten die Zinsen in Höhe von anfänglich 0,0 bis 1,0 Prozent während der Bindungsdauer von maximal zwanzig Jahren. Als Gegenleistung verpflichtet sich der Investor, die Wohnungen nur an Haushalte zu vermieten, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, und nicht mehr als die vereinbarte Miete zu nehmen.

Wohnen ohne Barrieren

Bis zum Jahr 2030 wird in fast jedem zweiten Haushalt in Rheinland-Pfalz ein Haushaltsmitglied im Alter von über 60 Jahren leben. Neue Wohnformen gewinnen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels immer mehr an Bedeutung. Mit dem ISB-Darlehen Wohngruppen ermöglichen Land und ISB die Finanzierung von Objekten des gemeinschaftlichen und generationenübergreifenden Wohnens in ambulant betreuten Wohngruppen und Wohngemeinschaften für ältere Menschen mit Pflegebedarf, volljährige Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige volljährige Menschen mit Unterstützungsbedarf. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben Wahlfreiheit bei der Inanspruchnahme der Pflege-, Teilhabe- und Unterstützungsleistungen. Neben den Grunddarlehen in Höhe von 610,00 Euro bzw. bei 880,00 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche können Investoren Zusatzdarlehen beispielsweise für den Einbau eines Aufzuges beantragen. Die Zinsen betragen in den ersten fünf Jahren 0,0 Prozent, in den darauffolgenden fünf Jahren 0,5 Prozent und ab dem elften Jahr 1,0 Prozent. Vor Anmeldung der Maßnahme ist ein Beratungsgespräch mit der ISB sowie der zuständigen Beratungs- und Prüfbehörde zu führen.

Verbesserte Wohnsituation

Neben der Förderung des Neubaus können mit den ebenfalls zum 1. Juli 2013 eingeführten ISB-Darlehen Modernisierung von Mietwohnungen die Sanierung von Bestandsobjekten – insbesondere Maßnahmen zur Energieeinsparung und solche, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen – nachrangig finanziert werden. Die Höhe des ISB-Darlehens beträgt 550,00 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche und ist begrenzt auf die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten, die durch einen fachkundig erstellten Kostenvoranschlag zu belegen sind. Die anfängliche Miete beträgt im Landkreis Südliche Weinstraße 4,60 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche für Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Die Zinsen in Höhe von 2,0 Prozent sind über fünfzehn Jahre festgeschrieben.

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ist das Förderinstitut des Landes Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz. Sie ist zuständig für die Wirtschafts- und Wohnraumförde rung in Rheinland-Pfalz. Die ISB ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Bank ist verantwortlich für die Förderung des Mittelstandes und der Kommunen sowie die Umsetzung der Programme der sozialen Wohnraumförderung

Alle ISB-Darlehen werden direkt bei der ISB beantragt. Details und Antragsformulare finden Interessenten im Internet unter www.isb.rlp.de. Wegen ihrer geplanten Objekte im Landkreis Südliche Weinstraße wenden sich Investoren direkt an die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau i. d. Pfalz. Zuständiger Sachbearbeiter, Herr Hans Zorn, Tel.: 06341-940202, E-Mail: Hans.Zorn@suedliche-weinstrasse.de