Die Stadt Heilbronn stellt zum 1. Januar 2014 ihr bisheriges Rechnungswesen auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen um.
Gewerbesteuerpflichtigen, die zwischen Anfang Dezember und Anfang Februar mit Steuererstattungen rechnen, empfiehlt die Stadtkämmerei, die entsprechenden Steuererklärungen bzw. Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages frühzeitig beim jeweiligen Betriebsfinanzamt einzureichen, so dass die Grundlagenbescheide des Finanzamtes die Stadtkämmerei bis Ende November 2013 erreichen können.
Denn aufgrund umfangreicher Vorarbeiten und Anpassungen der EDV-Verfahren für die Umstellung des Rechnungswesens kann die Stadtkämmerei ab Anfang Dezember bis voraussichtlich Anfang Februar 2014 keine Veranlagungen und somit keine Erstattungen von Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungs- und Zweitwohnungssteuer vornehmen. Dadurch können bei der Gewerbe- und Grundsteuer in einigen Fällen zwischen Übermittlung des jeweiligen Messbescheides durch das Finanzamt und Rückzahlung des sich daraus ergebenden Steuerguthabens bis zu zwölf Wochen liegen.